
Die Stubnitz ist eines der am längsten geschützten Naturgebiete Deutschlands.
Anlass zum Naturschutz in der Stubnitz gab die Bedrohung der einzigartigen Landschaft durch einen beabsichtigten Kreideabbau an der Kreideküste anfangs des 20. Jahrhunderts. Es folgte die erste Unterschutzstellung per Polizeiverord-
nung vom 17. März 1929. Am 27.8.1935 wurde eine zweite Schutzverordnung für das NSG Jasmund erlassen, die nach dem ersten Naturschutzgesetz der DDR von 1954 rechtskräftig blieb.
Trotz des Status als Naturschutzgebiet unterlag die Stubnitz einer zunehmen-
den Belastung. Die Frage eines erweiterten Schutzes der ganzen Stubnitz blieb darum immer aktuell. Im Spätherbst 1989 nach der politischen Wende in der DDR konnte der Gedanke an die Schaffung eines Nationalparks aufgegriffen und im Rahmen des Nationalparkprogramms der DDR realisiert werden.
Ein gemeinnütziges Projekt des WWF, der Stadt Sassnitz und des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Unterstützt und gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz