Rico Markmann
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BFANL (Hrsg.) (1991) Landschaftsbild - Eingriff - Austausch, Handhabung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für den Bereich Landschaftsbild. - Dokumentation einer Arbeitstagung vom 12.-14. 9. 1990 in Bonn, Bonn-Bad Godesberg.

Der Begriff des Landschaftsbildes bezeichnet die äußere, durch den Menschen sinnlich wahrnehmbare Erscheinung von Natur und Landschaft.
Das Landschaftsbild des Nationalparks Jasmund wird bestimmt durch größte Einfachheit, durch die Elemente Wald, Wasser, Gestein und Luft. Es gliedert sich in mehrere Haupterlebnisbereiche, die einzeln und in mannigfacher räumlicher Verbindung, in tages- und jahreszeitlichem Ablauf sowie im Wechsel unterschiedlicher Witterung solch eine Fülle von Eindrücken hervorbringen, dass Menschen immer wieder versuchten, diese in Beschreibungen, Skizzen und Gemälden, Gedichten und Fotografien wiederzugeben.
So schreibt beispielsweise GRÜMBKE (1800) in seinen Streifzügen durch das Rügenland: „Was der Stubbenkammer vor anderen Gebirgsszenen den Vorzug gibt und ihre Originalität erhöht, ist unstreitig der grelle Kontrast ihres Kolorits. Hier findet man nichts als drei Haupt-Lokalfarben, die sich in scharfen Abschnitten übereinander erheben: die blaue des Meeres im Vordergrunde, die lebhaft grüne des Buchenlaubes und der Grasung am mittleren Abhang, hinter welchem das schimmernde Weiß der Kreidewände mit ihren grünen Überhängen den erhabenen Hintergrund bildet."
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Bestand und Bewertung der Landschaftsbilder Jasmunds |
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