Jahrestagung der 37 UNESCO-Welterbestätten
Als Festredner sprach Walter Hirche, Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission über die UNESCO-Konvention im 40. Jahr ihres Bestehens. Hervorgegangen aus der internationalen Rettungsaktion für die Tempel von Abu Simbel hat die UNESCO 1972 das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ – die Welterbekonvention – verabschiedet. Rückblickend würdigte Hirche: „Mit der Übernahme der kollektiven Verantwortung für das gemeinsame Menschheitserbe durch die Unterzeichnerstaaten der Welterbekonvention ist das Welterbe-Programm zur bisher größten Erfolgsgeschichte der kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Völkern dieser Erde geworden. … Weltweit beteiligen sich heute 962 Stätten aus 157 Staaten an der Umsetzung der Welterbe-Idee.“
Weiter führte er aus: „Mit 37 Kultur- und Naturerbestätten zählt Deutschland zu den „Top Ten“ der Länder, die auf der Welterbeliste vertreten sind. Die deutschen Welterbestätten zeigen eine beispielhafte Auswahl aus der großen Vielfalt der kulturellen Ausprägungen und einmaligen Naturräume unseres Landes. Sie sind einmalige UNESCO-Botschafter, die touristisches Staunen und weltweit Aufmerksamkeit erregen für die herausragenden kulturellen Errungenschaften und einmaligen Naturlandschaften in Deutschland.“ Hirche forderte in seiner Rede einen „hochwertigen Kulturtourismus“ mit einer einhergehenden nachhaltigen Nutzung der Potentiale. Dazu sei es erforderlich „nachhaltigen Tourismus zu garantieren, um den Schutz der Welterbestätten vor unkontrollierter touristischer Nutzung zu bewahren“. „Auch die Entwicklung von Tourismus-Richtlinien und Aktivitäten von Welterbestätten unter Mitwirkung von Anwohnern und Kommunen sowie die Ausarbeitung von Programmen zur Sensibilisierung von Touristen für die Werte des Welterbes müssen Bestandteil der Agenda jeder Welterbestätte sein.“