Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL - UNESCO-Welterbe-Thementag in 3sat – In 24h um die Welt

Presse Detail

30. November 2012

UNESCO-Welterbe-Thementag in 3sat – In 24h um die Welt

Am Sonntag den, 1. Advent, ab 6.00 Uhr sendet 3sat einen 24stündigen Thementag zum UNESCO-Welterbe der Menschheit. Dieter Moor moderiert und lässt sich von seinen Gästen erzählen was für ein Verhältnis sie zum Welterbe haben.

Seit 523 Tagen sind die Alten Buchenwälder im Nationalpark Jasmund Teil des UNESCO Welterbes. Vor vierzig Jahren, im November 1972, verabschiedete die UNESCO, die Kulturorganisation der Vereinten Nationen, die Welterbekonvention.

Dieses Jubiläum der Welterbeliste ist der rote Faden der diesjährigen Sendung „In 24 Stunden um die Welt“. Aktuell befinden sich auf dieser Welterbeliste 962 Denkmäler aus 157 Ländern vertreten. Für die Reihe „Schätze der Welt – Erbe der Menschheit“ sind bislang 402 dieser Welterbestätten verfilmt worden. Der Thementag „In 24 Stunden um die Welt“ wird davon 143 Orte aus 82 Ländern vorstellen.

Reiseführer und Lotse auf dieser Weltreise ist Dieter Moor. Er moderiert den Tag und lässt sich von seinen Gästen erzählen was für ein Verhältnis sie zum Welterbe haben, was sie auf ihren vielen Reisen erlebt haben oder wie ihre Einschätzungen zu den unterschiedlichen Regionen dieser Erde sind.

Das Wissen um die kulturelle Vergangenheit der Menschheit und ihre Geschichte, so begründete damals die UNESCO ihre Initiative, stirbt in dem Maße, in dem ihre Kulturgüter verfallen. Sie zu bewahren und für die Nachwelt zu erhalten, war das Ziel dieses Planes und, vor allem, ein globales Verantwortungsbewusstsein für die Schätze der Welt und das Erbe der Menschheit auf dem Planeten Erde zu schaffen.

Die Verantwortung für den Schutz eines Kultur- und Naturgutes liegt nicht allein in der Hand des jeweiligen Staates. Er fällt unter die Obhut der gesamten Menschheit. Ein eigens von der UNESCO eingerichtetes Komitee prüft, welches Denkmal in die „Liste des Welterbes“ aufgenommen werden kann. Neben dem Kriterium der „Einzigartigkeit“ und dem aktuellen „Erhaltungszustand“ muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden.