1. | Nach Erwerb der Eintrittskarte haben Sie das Recht zu einem einmaligen Besuch unseres Multivisionskinos und/oder der Erlebnisausstellung sowie der Aussichtsplattform Königsstuhl. |
2. | Die Eintrittskarten dürfen vom Personal kontrolliert werden, ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. |
3. | Die Benutzung der Besuchereinrichtung, einschließlich seiner Spielgeräte, Aussichtsplattform usw.) geschieht auf eigene Gefahr. Eltern und Lehrer haften für die Einhaltung der Besucherordnung. Beaufsichtigen Sie deshalb Ihre Kinder gut! |
4. | Die Mitnahme von Tieren, mit Ausnahme von Assistenzhunden, in die Ausstellungsräume und das Multivisionskino ist nicht gestattet. Über die Mitnahme von Kinderwagen entscheidet die Ausstellungsaufsicht. |
5. | Sie befinden sich auf Nationalparkgelände. Aus der Kennzeichnung eines Nationalparks ergeben sich eingeschränkte Verkehrssicherungspflichten. |
6. | Es ist untersagt: |
7. | Fotografieren und Filmen ist für den privaten Gebrauch ohne Blitz möglich.Die Aufnahmen dürfen nicht gewerblich veröffentlicht werden oder in anderer Weise kommerziell genutzt werden. |
8. | Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Aufsichtperson, die mindestens 14 Jahre alt sein muss, in die Ausstellung und/oder in das Multivisions-Kino bzw. auf die Aussichtsplattform. |
9. | Bitte beachten Sie die ausgehängte Brandschutzordnung. Fluchtwege sind gekennzeichnet. |
10. | Fundsachen geben Sie bitte beim Aufsichtspersonal ab. |
11. | Die Haftung des Nationalpark-Zentrums KÖNIGSSTUHL für Schäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit die Schäden nicht Körperschäden des Kunden oder vertragliche Grundpflichten sind. |
12. | Mit dem Kauf einer Eintrittskarte werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL Sassnitz gemeinnützige GmbH anerkannt. |
Der Geschäftsführer