Wir begrüßen Sie im Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL und bitten die folgende Besucherordnung zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Sie ist für alle Gäste verbindlich. Haben Sie vielen Dank.

Allgemeine Bedingungen

(1) Nach Erwerb der Eintrittskarte haben Sie das Recht zu einem einmaligen Besuch unseres Multivisionskinos und/oder der Erlebnisausstellung sowie des Skywalk Königsstuhl. Nach dem Verlassen des Geländes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten sowie eine anderweitige kommerzielle Nutzung sind untersagt.

(2) Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an die Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL Sassnitz gGmbH zurückzugeben. Die Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL Sassnitz gGmbH behält sich vor, gegen Sie Strafanzeige zu erstatten.

(3) Die Abgabe von vergünstigten Einzel- und Gruppenkarten, z.B. an Schulen, Kindergärten, Einheimischen, erfordert einen entsprechenden Berechtigungsnachweis.

(4) Die Eintrittskarten sind während der gesamten Zeit Ihres Besuches mitzuführen und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen, ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

(5) Die Benutzung der Besuchereinrichtung, einschließlich seiner Spielgeräte, Skywalk usw. geschieht auf eigene Gefahr. Eltern und Aufsichtspersonen haften für die Einhaltung der Besucherordnung. Beaufsichtigen Sie deshalb Ihre Kinder gut!

(6) Die Mitnahme von Tieren, mit Ausnahme von Assistenzhunden, in die Ausstellungsräume und das Multivisionskino ist nicht gestattet. Über die Mitnahme von Kinderwagen entscheidet die Ausstellungsaufsicht im Einzelfall.

(7) Sie befinden sich auf Nationalparkgelände. Aus der Kennzeichnung eines Nationalparks ergeben sich u.a. eingeschränkte Verkehrssicherungspflichten.

(8) Es ist auf dem gesamten Außengelände sowie im Gebäude der Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL Sassnitz gGmbH untersagt:

  • das Gelände mit Fahrzeugen aller Art (darunter PKW, Fahrräder, Roller, Laufräder) zu befahren. Ausgenommen sind der Lieferverkehr und die Fahrzeuge der Mitarbeiter des Besucherzentrums.
  • das Haus im angetrunkenen Zustand bzw. unter Einfluss anderer Rauschmittel zu betreten,
  • im gesamten Haus, zu rauchen oder qualmen, im Multivisionskino und der Ausstellung zu essen, bzw. mit offenem Feuer umzugehen,
  • Ausstellungstücke zu beschädigen oder zu beschmutzen,
  • Müll rumliegen zu lassen. Nutzen Sie die auf dem Gelände und im Haus aufgestellten Müllbehälter.
  • auf dem Geländer des Skywalks zu balancieren, Liebesschlösser anzubringen und am Bauwerk zu klettern.

(9) Fotografieren und Filmen ist für den privaten Gebrauch ohne Blitz möglich. Die Aufnahmen dürfen nicht gewerblich veröffentlicht werden oder in anderer Weise kommerziell genutzt werden. Bitte entnehmen Sie weitere Details hierzu unter "Bedingungen bezüglich des Filmens und Fotografierens" unten.

(10) Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Aufsichtsperson, die mindestens 14 Jahre alt sein muss, in die Ausstellung und/oder in das Multivisionskino bzw. auf den Skywalk.

(11) Bitte beachten Sie die ausgehängte Brandschutzordnung. Fluchtwege sind gekennzeichnet.

(12) Fundsachen geben Sie bitte beim Aufsichtspersonal ab.

(13) Die Haftung der Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL Sassnitz gGmbH für Schäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit die Schäden nicht Körperschäden des Gastes oder vertragliche Grundpflichten sind.

(14) Außerhalb der Öffnungszeiten gilt für das Gelände des Nationalpark-Zentrums KÖNIGSSTUHL Betreten auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch die gGmbH wird ausgeschlossen.

(15) Mit dem Kauf einer Eintrittskarte werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Besucherordnung der Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL Sassnitz gGmbH und die Datenschutzerklärung anerkannt und sind verbindlich.

Bedingungen bezüglich des Filmens und Fotografierens

(1) Die Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL Sassnitz gGmbH (im Folgenden: Nationalpark-Zentrum) verfügt über das Hausrecht in Bezug auf das gesamte Grundstück des Nationalparks-Zentrum samt Aussichtsplattform „Skywalk Königsstuhl“.

(2) Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen des „Skywalk Königsstuhl“ ist ohne vorherige Zustimmung ausschließlich zu privaten Zwecken als persönliches Andenken im Rahmen des allgemeinen Besucherbetriebes erlaubt. Die private Veröffentlichung von Fotografien und Filmen (z.B. auf Social Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder auf privaten Blogs) ist erlaubt, wenn dies mit dem Ansehen und der Stellung des Nationalpark-Zentrums im Einklang steht.

(3) Eine kommerzielle Verwertung von Fotografien und Videoaufnahmen des „Skywalk Königsstuhl“ ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung und Freigabe der Motive durch das Nationalpark-Zentrum gestattet. Für die Genehmigung einer gewerblichen Nutzung der Aufnahmen kann das Nationalpark-Zentrum ein Entgelt erheben. Genehmigungsanfragen richten Sie bitte an presse(at)koenigsstuhl.com.

(4) Für die Erstellung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen von aktuellen Medienberichterstattungen bedarf es keiner vorherigen Zustimmung. An dieser Stelle hat lediglich eine organisatorische Abstimmung mit dem Nationalpark-Zentrum zu erfolgen. Bitte wenden Sie sich diebszüglich an: presse(at)koenigsstuhl.com.

(5) Sofern eine kommerzielle Verwendung von Foto- oder Video-Aufnahmen, ohne vorherige Zustimmung erfolgt oder eine Veröffentlichung dem Ansehen und der Stellung des Nationalpark-Zentrums schadet, behält sich das Nationalpark-Zentrum die Einleitung von rechtlichen Schritten vor.