Der Begriff des ,,kulturellen Erbes" geht auf Henri-Baptiste Grégoire, einen französischen Bischof aus dem 18. Jahrhundert, zurück und wird in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 verbindlich bestimmt. ,,Jede Beschädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, bedeutet eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet."